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» Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

der Dive & Dream Tauchreisen GmbH

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und der Dive & Dream Tauchreisen GmbH (nachfolgend „Dive & Dream“) im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

2. Vertragsschluss

(1) Grundlage des Angebots von Dive & Dream und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Dive & Dream für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an.

(2) Die von Dive & Dream gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Dive & Dream zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Dive & Dream dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Absatz 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

(4) Unterbreitet Dive & Dream – gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche – dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von Dive & Dream angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei Dive & Dream zu Stande. Dive & Dream wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

(5) Dive & Dream weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Absatz 7, 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS, sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3. Bezahlung und Zahlungsbedingungen

(1) Dive & Dream und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers (in der Regel R + V Versicherung) in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Messe-/Sonderangeboten bestehen gesonderte Zahlungsbedingungen (in der Regel Zahlung bis 10 Tage nach Buchung) und sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

(2) Die Restzahlung wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder bei der Dive & Dream bereitliegen oder verabredungsgemäß zugesandt werden, frühestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.

(3) Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

(4) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Dive & Dream zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Dive & Dream berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

(5) Kosten für Nebenleistungen (z.B. Visum, Reiserücktrittversicherung oder ähnliches) sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht im Reisepreis enthalten.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

(1) Die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium des Reiseveranstalters unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB.

(2) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Dive & Dream nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Dive & Dream vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

(3) Dive & Dream ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

(4) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Dive & Dream gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Dive & Dream gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

(5) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Dive & Dream für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Absatz 2 BGB zu erstatten.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise

(1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Dive & Dream unter der Anschrift Dive & Dream Tauchreisen GmbH, Am Sattelgut 98, 44879 Bochum oder per E-Mail an info@dive-and-dream.de zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in  Textform zu erklären.

(2) Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Dive & Dream den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Dive & Dream eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Dive & Dream unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

(3) Dive & Dream hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Bei Flugpauschalreisen mit Linienflügen
bis 30 Tage vor Reiseantritt
20 % des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reiseantritt
50 % des Reisepreises
bis 6 Tage vor Reiseantritt
80 % des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt
90 % des Reisepreises
b) Bei Tauchsafaris (Liveaboard-Touren) mit Linienflügen:
bis 90 Tage vor Reiseantritt
25 % des Reisepreises
bis 60 Tage vor Reiseantritt
50 % des Reisepreises
bis 45 Tage vor Reiseantritt
70 % des Reisepreises
bis 6 Tage vor Reiseantritt
90 % des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt
95 % des Reisepreises

(4) Die von der Stornostaffeln abweichenden Fristen und Stornobeträge werden dem Kunden vor der Buchung bekannt gegeben. Messe- und Sonderangebote sowie individuell ausgearbeitete Pauschalreisen (Liveaboard, Bootscharter etc.) unterliegen besonderen Stornierungsbedingungen, auf die Dive & Dream in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich hinweisen wird.

(5) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Dive & Dream nachzuweisen, dass Dive & Dream überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Dive & Dream geforderte Entschädigungspauschale.

(6) Dive & Dream behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Dive & Dream nachweist, dass Dive & Dream wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Dive & Dream verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(7) Ist Dive & Dream infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

(8) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Dive & Dream durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie Dive & Dream 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

(9) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchung und Ersatzperson

(1) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Dive & Dream keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden abgegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Dive & Dream ein Umbuchungsentgelt erheben.

(2) Umbuchungswünsche des Kunden nimmt Dive & Dream, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 5.3b bis zum 46. Tag vor Reiseantritt vor. Als Umbuchungen gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 40 € pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet und können deutlich höher ausfallen.

(3) Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z.B. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z.B. bei Flugreisen/Standard-Gebühren bis 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 2 hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.3a bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Des Weiteren können Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts bei Sonderreisen, Gruppenreisen oder bei gesondert ausgearbeiteten Reisen, die Linienflug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.3b oder Ziffer 5.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

(4) Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass eine Ersatzperson in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Dive & Dream spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zugeht. Dive & Dream kann dem Eintritt der Ersatzperson anstelle des Kunden dann widersprechen, wenn die Ersatzperson vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Dive & Dream berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 40 € zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Dive & Dream hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Kunde und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

7. Rücktritt vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

(1) Dive & Dream kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Dive & Dream beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben werden.

b) Dive & Dream hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) Dive & Dream ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Dive & Dream später als vier Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

(2) Ferner kann Dive & Dream zurücktreten, wenn Dive & Dream aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat Dive & Dream den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

(3) Wird die Reise aus diesen Gründen nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

(1) Dive & Dream kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Dive & Dream nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Dive & Dream beruht.

(2) Kündigt Dive & Dream, so behält Dive & Dream den Anspruch auf den Reisepreis; Dive & Dream muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Dive & Dream aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

(1) Der Kunde hat Dive & Dream oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugtickets, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Dive & Dream mitgeteilten Frist erhält.

(2) Bezüglich Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen gilt Folgendes:

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit Dive & Dream infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Dive & Dream vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Dive & Dream vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Dive & Dream unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Dive & Dream zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Dive & Dream bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von Dive & Dream ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

(3) Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Absatz 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Dive & Dream zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Dive & Dream verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

(4) Bezüglich Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften gilt Folgendes:

a) Dive & Dream unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

b) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Dive & Dream bedingt sind.

c) Dive & Dream steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Informationen auf der Webseite nur für deutsche Staatsangehörige gelten.

(5) Mit seiner Anmeldung erklärt der Kunde, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen seine Teilnahme an der von ihm gewählten Reise mit dem dazugehörigen Programm bestehen. Bei der Teilnahme an Sport- und Tauchreisen wird empfohlen, sich vor der Buchung auf Tauchtauglichkeit durch einen Arzt untersuchen zu lassen.

Während der Sport- und Tauchprogramme ist den Anweisungen der Lehrer und Betreuer Folge zu leisten. Im Fall von Zuwiderhandlungen ist der Lehrer oder Betreuer zum sofortigen Ausschluss des Reiseteilnehmers berechtigt. Kunden, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung und Tauchtauglichkeit verfügen.

(6) Mit der Anmeldung zu einer Tauchsafari erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er nur Anspruch auf die Beförderung und Unterbringung von maximal 20 kg Reisegepäck pro Person hat, es sei denn der Betreiber gestattet zusätzliches Gewicht. Über sperrige Gegenstände ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

10. Beschränkung der Haftung

(1) Die vertragliche Haftung von Dive & Dream für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Dive & Dream haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Dive & Dream sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Dive & Dream haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Dive & Dream ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Absatz 3 Nr. 2, 4 – 7 BGB hat der Kunde gegenüber Dive & Dream geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Dive & Dream die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können Dive & Dream ausschließlich an deren Sitz verklagen.

(2) Für Klagen von Dive & Dream gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Dive & Dream vereinbart.

 

Reiseveranstalter:

Dive & Dream Tauchreisen GmbH
Geschäftsführer: Christian Knost

Amtsgericht Bochum, HRB 12669

Am Sattelgut 98
D-44879 Bochum

Tel.: +49 (0)234 7775205
Fax: +49 (0)234 7775204

E-Mail: info@dive-and-dream.de

 

Stand: Juli 2018

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